Sehe ich es richtig, dass wir in Zukunft ein staatlich anerkanntes Zertifikat brauchen, welches für eventuelle Prozesse einem Webprojekt Projekt einen künstlerischen, satirischen, journalistischen bzw. wissenschaftlichen Charakter bescheinigt? Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass die Freiheit dieses Genres durch die Rechtssprechung ausgehebelt wird, nach dem Motto "Die Kunst ist frei. Aber was Kunst ist, entscheidet der Richter".
Silvan Rehberger

RECHT VOR LINKS?

Presseberichte

Heise online: Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
ZDFheute: Volksverhetzer oder Bürgerrechtler?
SZ/BS: Online-Aktivist wegen Volksverhetzung verurteilt
Der große Bruder: Netzaktivist wegen Hyperlinks verurteilt
Telepolis: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
DIAKOnetz: Die Schere im Kopf: Amtsgericht Stuttgart setzt auf Zensur
statt Meinungsvielfalt

Frankfurter Rundschau: Netz ohne Boden

 

Eindrücke, Meinungen, Diskussionen

seit 6. Oktober 2004: FITUG debate
7. Oktober 2004: Simon's Blawg
7. Oktober 2004: Elfengleich
7. Oktober 2004: Basquiat
7. Oktober 2004: Aus dem Leben eines Szlauszafs
7. Oktober 2004: Thomas Gedanken
8. Oktober 2004: Lenz Blog Deutsch
8. Oktober 2004: Chaos Computer Club

 

 

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. 

 

Alles Gute,
Alvar und Thomas!

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